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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Rechtssatz
Nicht in den Rahmen wasserrechtlich geschützter Rechte fällt das Vorbringen der Einschreiter über das durch ein mit der Hochwassermulde geschaffene Reservoir von Niederschlagswasser verbundene Entstehen einer Brutstätte für Ungeziefer aller Art.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070103.X10Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
29.01.2015