RS Vwgh 2002/4/25 98/07/0126

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §17;

Rechtssatz

Bei einer Bewilligung zur Verlängerung und Verlegung eines Rohrdurchlasses handelt es sich nicht um die Verleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, auf welche allein sich die gesetzliche Regelung über den Widerstreit nach § 17 WRG 1959 bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070126.X02

Im RIS seit

26.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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