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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 10 NÖ BauO 1996 folgt, dass dem "Anzeigeleger" mit der Einbringung der Anzeige betreffend Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Bestätigung, dass die angezeigte Änderung nicht untersagt wird, innerhalb von acht Wochen nach Einlangen der Anzeige auf den Planausfertigungen zusteht (Hinweis E 29.8.2000, 2000/05/0072). Ein weitergehendes subjektiv-öffentliches Recht folgt aus dieser Gesetzesstelle nicht. Ein subjektiv-öffentliches Recht auf bescheidmäßige Untersagung der angezeigten Änderung von Grundstücksgrenzen kommt dem "Anzeigeleger" jedenfalls nicht zu.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001050370.X02Im RIS seit
08.07.2002