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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/18/0462 E 25. Februar 1993 RS 1Stammrechtssatz
Das Fehlen einer schriftlichen Übernahmebestätigung berührt nur die Frage des Nachweises der Bescheidausfolgung, führt jedoch nicht zur Rechtsunwirksamkeit der Zustellung durch Ausfolgung.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070009.X01Im RIS seit
26.06.2002