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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn es der Fall wäre, dass § 8 Abs. 2 lit. d der Bgld Satzungen für Agrargemeinschaften, LGBl. Nr. 21/1971, die Vollversammlung zur Beschlussfassung über die Geltendmachung des Vorkaufsrechtes nach § 57 Abs. 1 Bgld FlVfLG 1970 beriefe, wäre damit noch nichts darüber ausgesagt, ob nicht trotz Fehlens eines solchen Beschlusses die Agrargemeinschaft eine rechtswirksame Erklärung über die Ausübung ihres Vorkaufsrechtes abgegeben hat. Es ist nämlich zwischen den Normen über die interne Willensbildung einer juristischen Person und der rechtswirksamen Abgabe von Erklärungen nach Außen zu unterscheiden.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonRechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070005.X02Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009