Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Ein Abtragungsauftrag darf nur dann erlassen werden, wenn ohne Bewilligung errichtete Bauwerke bzw. ohne Bewilligung durchgeführte Herstellungen sowohl zum Zeitpunkt der Herstellung als auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Abtragungsauftrages einer Baubewilligung bedurften.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001051149.X02Im RIS seit
01.07.2002