RS Vwgh 2002/4/25 98/07/0103

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Veröffentlicht am 25.04.2002
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38 Abs1;
WRG 1959 §38 Abs3;

Rechtssatz

Eine Verletzung des wasserrechtlich geschützten Rechtes der Bf zur Nutzung ihres Trinkwasserbrunnens würde durch eine quantitative oder qualitative Beeinträchtigung ihrer Wassernutzung durch die bewilligte Bauführung zur Errichtung einer Wohnanlage im Hochwasserabflussbereich bewirkt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070103.X05

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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