RS Vwgh 2002/4/25 99/21/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1997 §36 Abs2 Z2;
FSG 1997;
KFG 1967;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/21/0040 E 20. März 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Wie sich aus seinem Wortlaut im Zusammenhang mit dem Ausschussbericht (755 BlgNR 20. GP 5) klar ergibt, enthält § 36 Abs 2 Z 2 FrG 1993 eine taxative Aufzählung jener Verwaltungsübertretungen, auf Grund derer auf sie gestützt ein Aufenthaltsverbot verhängt werden kann. Übertretungen des KFG 1967 - und des diesem teilweise derogierenden FSG (vgl. insbesondere § 43 Abs. 3 FSG) - sind in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999210200.X02

Im RIS seit

01.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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