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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1997 §36 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/21/0040 E 20. März 2001 RS 1Stammrechtssatz
Wie sich aus seinem Wortlaut im Zusammenhang mit dem Ausschussbericht (755 BlgNR 20. GP 5) klar ergibt, enthält § 36 Abs 2 Z 2 FrG 1993 eine taxative Aufzählung jener Verwaltungsübertretungen, auf Grund derer auf sie gestützt ein Aufenthaltsverbot verhängt werden kann. Übertretungen des KFG 1967 - und des diesem teilweise derogierenden FSG (vgl. insbesondere § 43 Abs. 3 FSG) - sind in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999210200.X02Im RIS seit
01.07.2002