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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0138 2001/06/0110Rechtssatz
Nachbarn genießen im Liegenschaftsteilungsverfahren, in denen keine Zu- oder Abschreibungen bzw. Grenzänderungen erfolgen, keine Parteirechte. Auch im Verfahren nach § 39 VermG 1968 (Bescheinigung) genießen Anrainer - im Gegensatz zum Umwandlungsverfahren nach § 17 leg. cit. - keine Parteirechte. Das Vorliegen noch nicht in Rechtskraft erwachsener (bzw. nach § 39 VermG 1968 bescheinigter) Teilungspläne im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Erteilung der Baubewilligungen kann daher von der Nachbarin nicht wirksam geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060205.X01Im RIS seit
11.07.2002