Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die Gewährung eines geringeren Abstandes zu einer öffentlichen Straße werden keine Rechte eines Nachbarn im Sinne des Vlbg BauG 1972 verletzt. Aus § 36 Abs. 1 und 2 Vlbg LStG 1969 kann kein Nachbarrecht des Eigentümers eines Grundstückes abgeleitet werden, das im weiteren Straßenverlauf an einer Straße gelegen ist, zu der für das Nachbargrundstück ein geringerer Abstand für das Bauvorhaben zur Straße hin gewährt wurde.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060060.X01Im RIS seit
22.07.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009