RS Vwgh 2002/4/26 2000/06/0152

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Veröffentlicht am 26.04.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 idF 1998/I/158;
AVG §39 Abs2 idF 1998/I/158;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Ändert sich das für die Beurteilung eines Sachverhaltes maßgebende Gesetz, verlangt es das Gebot des Parteiengehörs, dass die Partei zu dieser Gesetzesänderung gehört und ihr die Möglichkeit eingeräumt werden muss, weitere, auf Grund der Änderung der Rechtslage erst möglich gewordene Einwendungen zu erheben bzw. zu präzisieren, wobei aber allein aus der Änderung der Rechtslage nicht abgeleitet werden kann, dass die Baubehörde verpflichtet wäre, eine neue Bauverhandlung durchzuführen.

Schlagworte

Parteiengehör Änderung der Rechtslage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000060152.X03

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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