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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Vorbringen der Nachbarn, der Verlauf der Anschüttungen wie auch die Stützmauer beeinträchtigten die im Widmungsbewilligungsbescheid vorgeschriebene Versickerung der Niederschlagswässer auf eigenem Grund, ist zu entgegnen, dass dem Nachbarn diesbezüglich im Hinblick auf den taxativen Katalog des § 61 Abs. 2 Stmk BauO 1968 kein Mitspracherecht zukommt (siehe dazu das E 14.9.1995, 92/06/0075; vgl. dazu auch die E 30.6.1994, 92/06/0269, und 20.10.1994, 93/06/0146).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001060175.X01Im RIS seit
22.07.2002