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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Mit dem Vorbringen, dass die Einschreiterin die Beschwerdeführung beim Verfassungsgerichtshof deshalb unterlassen habe, weil sie - wie sich nachträglich herausstellte - rechtsirrtümlich der Auffassung war, dass "von seiten des Verfassungsgerichtshofes Verfahrenshilfe [nicht] gewährt werden" könnte, macht sie lediglich einen ihr unterlaufenen "Rechtsirrtum" geltend, der die gesetzliche Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit oder der Unabwendbarkeit nicht erfüllt (vgl zB VfSlg 14828/1997).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B157.2003Dokumentnummer
JFR_09968875_03B00157_01