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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gemäß § 9 Abs. 1 Z. 1 Slbg BauPolG 1997 ist die Baubewilligung zu versagen, wenn die bauliche Maßnahme der durch den Flächenwidmungsplan gegebenen Widmung widerspricht. Aspekte des Forstgesetzes (hier: Frage, ob für bauliche Maßnahmen auf den verfahrensgegenständlichen Grundstücken zur Zeit der Geltung des früheren Flächenwidmungsplanes jedenfalls auch eine Rodungsbewilligung gemäß § 17 Abs. 1 ForstG notwendig gewesen wäre) spielen im Rahmen der Erteilung der baurechtlichen Bewilligung - wie dies auch kompetenzrechtlich dem B-VG entspricht - gemäß § 9 Abs. 1 Slbg BauPolG 1997 keine Rolle (der Beschwerdefall betrifft einen Entschädigungsanspruch gemäß § 25 Abs. 1 erster Satz Slbg ROG 1998; Hinweis E 13.2.1986, 85/06/0085, zu § 20 Abs. 1 erster Satz Slbg ROG 1977 in Zusammenhang mit Aspekten des Denkmalschutzes).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060057.X01Im RIS seit
11.07.2002