RS Vwgh 2002/4/26 99/02/0212

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Veröffentlicht am 26.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV;
B-VG Art18 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/03/0343 E 24. Februar 1993 RS 2 (hier: nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte des BMI stellen keine für den VwGH verbindliche Rechtsgrundlage dar (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0055). Im übrigen sind die ins Treffen geführten Richtlinien überholt, weil sie inzwischen (14. Mai 1990) neu gefaßt und versendet wurden und danach eine Wiederholung der Untersuchung in einem Fall wie dem vorliegenden vorgesehen ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020212.X04

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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