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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Eigentümer eines Wege- bzw. Straßengrundstückes im Sinne des § 25 Abs. 3 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 kommt mangels (weiterer) privatrechtlicher Nutzungsmöglichkeiten an diesem auch gemäß § 9 Abs. 1 Z. 6 Slbg BauPolG 1997 keine Parteistellung im baurechtlichen Verfahren betreffend ein an dieser "Verkehrsfläche" gelegenes Grundstück zu (Hinweis auf das E 22.2.1996, 96/06/0015, und das E 20.9.2001, 99/06/0033, sowie auf die in diesen E zitierte Vorjudikatur).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060160.X05Im RIS seit
11.07.2002