RS Vwgh 2002/4/29 96/17/0431

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Veröffentlicht am 29.04.2002
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §53 Abs1 idF 1993/695;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Die im Erkenntnis vom 20. Dezember 1999, 97/17/0233, angestellten Überlegungen führen zur Annahme, dass § 53 Abs. 1 GSpG insoweit keine Verschärfung gegenüber § 39 Abs. 1 VStG anordnen wollte, als etwa im Gegensatz zu § 39 Abs. 1 VStG besondere Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verdacht der fortgesetzten Begehung einer Verwaltungsübertretung dahingehend zu stellen wären, dass nicht bloß ein Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung vorliegen müsse, sondern hinsichtlich der Qualifikation der Geräte als Glücksspielapparate oder Glücksspielautomaten über den Verdacht hinaus die - für eine Bestrafung erforderliche - Sicherheit gegeben sein müsste, dass es sich um solche Glücksspielapparate oder Glücksspielautomaten handle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996170431.X02

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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