RS Vwgh 2002/4/29 96/17/0431

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Veröffentlicht am 29.04.2002
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §53 Abs1 idF 1993/695;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Zur Entscheidung über einen Herausgabeanspruch ist stets (zunächst) die Behörde, die die Beschlagnahme in erster Instanz verfügt hat, zuständig. (Mit ausführlichen Erläuterungen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996170431.X05

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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