RS Vwgh 2002/4/29 99/03/0070

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Veröffentlicht am 29.04.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 liti;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Anwendung von § 12 Abs. 3 lit. i AlVG ist, dass eine "neue" Beschäftigung beim selben Dienstgeber aufgenommen wird. Die "Aufnahme einer Beschäftigung" hat aber zumindest eine Änderung des Dienstverhältnisses zur Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030070.X01

Im RIS seit

19.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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