RS Vwgh 2002/4/30 97/08/0465

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2002
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0543

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0444 E 30. Jänner 2002 RS 2(hier Stadttheater X als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Bescheidadressatin)

Stammrechtssatz

Mangels Rechtspersönlichkeit kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (hier Arbeitsgemeinschaft) nicht Bescheidadressat sein. Soweit ein "Bescheid" an jemanden gerichtet ist, dem es an Rechtssubjektivität mangelt, kommt die mit der Erlassung eines Bescheides intendierte normative Wirkung mangels eines geeigneten Rechtssubjektes, auf das sich diese auswirken könnte, nicht zu Stande; der Bescheid geht insoweit ins Leere. Ist - wie hier - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einziger Adressat des behördlichen Abspruchs, so ermangelt es einer solchen Erledigung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insgesamt an der Bescheidqualität. Durch eine derartige Erledigung, die keine Rechtswirkungen entfalten konnte, konnte aber auch in die Rechte der Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht eingegriffen werden (Hinweis B 21. Jänner 1997, 94/05/0035).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit ParteifähigkeitInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080465.X03

Im RIS seit

08.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten