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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10;Rechtssatz
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080042.X02Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012