Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0182 E 17. Jänner 1995 VwSlg 14194 A/1995 RS 4Stammrechtssatz
Im Prinzip haben das Anstellungsverhältnis und der gesellschaftsrechtliche Bestellungsakt des Geschäftsführers einer GmbH ein und dieselbe Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers zum Gegenstand, sodaß sich im allgemeinen nicht erst durch den (angenommen: nachfolgenden) Anstellungsvertrag, sondern schon durch den (wirksamen) gesellschaftsrechtlichen Bestellungsakt im wesentlichen die Pflicht des bestellten Geschäftsführers zur Geschäftsführung ergibt, und zu Recht (in solchen Fällen) von einer bloßen Ergänzung des Organverhältnisses durch den Anstellungsvertrag, nicht aber von einem vom Funktionsverhältnis völlig unabhängigen Dienstverhältnis die Rede sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080046.X01Im RIS seit
14.08.2002