Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1157;Beachte
Besprechung in: RdA 5/2003, 492; RdA 3/2003, 252-257;Rechtssatz
Dem Arbeitgeber mehrerer Arbeitnehmer ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung auf Grund der Fürsorgepflicht die Gleichbehandlung seiner Arbeitnehmer in dem Sinne geboten, dass er nicht einzelne Arbeitnehmer willkürlich, also ohne einleuchtende sachliche Rechtfertigung, schlechter behandeln darf als die übrigen (Hinweis Spielbüchler in Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht I4, 337ff mit zahlreichen Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080143.X05Im RIS seit
14.08.2002