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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §91 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 91 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 abzuberufen ist, kommt es nicht darauf an, ob dem abzuberufenden Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte im Sinn des Abs. 2 dieser Bestimmung zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002040033.X03Im RIS seit
08.08.2002