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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/01/0369 E 4. April 2001 RS 1Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes spielt es bei der nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorzunehmenden Beurteilung der Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft keine Rolle, ob die Verstöße von den Gerichten oder von den Verwaltungsbehörden zu ahnden waren und ob es sich um eine Angelegenheit der allgemeinen Sicherheitspolizei oder einer speziellen Verwaltungspolizei handelt (Hinweis E 13.11.1985, 83/01/0419).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010496.X02Im RIS seit
06.08.2002