RS Vwgh 2002/5/14 2000/01/0496

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Veröffentlicht am 14.05.2002
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/01/0369 E 4. April 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes spielt es bei der nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorzunehmenden Beurteilung der Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft keine Rolle, ob die Verstöße von den Gerichten oder von den Verwaltungsbehörden zu ahnden waren und ob es sich um eine Angelegenheit der allgemeinen Sicherheitspolizei oder einer speziellen Verwaltungspolizei handelt (Hinweis E 13.11.1985, 83/01/0419).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010496.X02

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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