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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Im vorliegenden Verfahren wären nachvollziehbare Feststellungen zu der im entscheidungsrelevanten Zeitpunkt in Algerien (Herkunftsstaat des Asylwerbers) herrschenden Lage im Hinblick auf die vom Asylwerber konkret vorgebrachte Befürchtung erforderlich gewesen, im Falle seiner Rückkehr nach Algerien von einer Personengruppe - (vermutlich) islamische Fundamentalisten - umgebracht zu werden und von staatlicher Seite infolge nicht ausreichenden Funktionierens der Staatsgewalt keinen Schutz zu erhalten (vgl. zur Asylrelevanz der Verfolgung durch Privatpersonen bzw. private Gruppierungen z.B. die auf Algerien bezogenen Erkenntnisse vom 22. März 2000, Zl. 99/01/0256, und 19. Juni 2001, Zl. 2000/01/0170, mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998010327.X03Im RIS seit
22.08.2002