RS Vwgh 2002/5/14 98/01/0327

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Veröffentlicht am 14.05.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im vorliegenden Verfahren wären nachvollziehbare Feststellungen zu der im entscheidungsrelevanten Zeitpunkt in Algerien (Herkunftsstaat des Asylwerbers) herrschenden Lage im Hinblick auf die vom Asylwerber konkret vorgebrachte Befürchtung erforderlich gewesen, im Falle seiner Rückkehr nach Algerien von einer Personengruppe - (vermutlich) islamische Fundamentalisten - umgebracht zu werden und von staatlicher Seite infolge nicht ausreichenden Funktionierens der Staatsgewalt keinen Schutz zu erhalten (vgl. zur Asylrelevanz der Verfolgung durch Privatpersonen bzw. private Gruppierungen z.B. die auf Algerien bezogenen Erkenntnisse vom 22. März 2000, Zl. 99/01/0256, und 19. Juni 2001, Zl. 2000/01/0170, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998010327.X03

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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