RS Vwgh 2002/5/14 99/10/0058

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Veröffentlicht am 14.05.2002
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Index

L50606 Hort Kindergarten Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art14 Abs4 litb;
KinderbetreuungsförderungsG Stmk 2000;
KindergartenförderungsG Stmk 1974 §1;

Rechtssatz

Für die Auffassung, dass über die Gewährung eines Beitrages zum Personalaufwand der Kindergartenerhalter gemäß § 1 Stmk KindergartenförderungsG 1974 im Rahmen der Hoheitsverwaltung zu entscheiden ist, können die Materialien zum Stmk KinderbetreuungsförderungsG, LGBl. Nr. 23/2000, ins Treffen geführt werden, aus denen sich ergibt, dass sich der Steiermärkische Landesgesetzgeber im Grunde des Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG zur Regelung der in Rede stehenden Förderung ermächtigt erachtet (vgl. Beilage Nr. 119 zu den Stenografischen Berichten des Steiermärkischen Landtages, 13. GP, EZ. 943/1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100058.X03

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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