RS Vwgh 2002/5/14 2002/01/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Melderecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

HauptwohnsitzG 1994 Art7 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass bei Beurteilung des Umstandes, ob der Beschwerdeführer vor dem 24. März 1993 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet inne hatte, auf den "ordentlichen Wohnsitz" im Verständnis des § 5 Abs. 1 StbG 1985 vor Inkrafttreten des Hauptwohnsitzgesetzes abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002010030.X02

Im RIS seit

19.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten