Index
41/02 MelderechtNorm
HauptwohnsitzG 1994 Art7 Z3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bei Beurteilung des Umstandes, ob der Beschwerdeführer vor dem 24. März 1993 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet inne hatte, auf den "ordentlichen Wohnsitz" im Verständnis des § 5 Abs. 1 StbG 1985 vor Inkrafttreten des Hauptwohnsitzgesetzes abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002010030.X02Im RIS seit
19.08.2002