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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Auch eine Beschäftigung, die dem Arbeitslosen nicht vom Arbeitsmarktservice zugewiesen worden ist, sondern die sich ihm sonst geboten hat, unterliegt den Zumutbarkeitskriterien des § 9 AlVG, sodass im Falle des Nichtzustandekommens dieser Beschäftigung die im AlVG vorgesehenen Sanktionen ausgelöst werden können. Daher kommt der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Abs. 1 AlVG auch im Zusammenhang mit solchen Beschäftigungen in Frage (Hinweis E 22. Oktober 2001, 2001/19/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080064.X01Im RIS seit
07.10.2002