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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §101;Rechtssatz
Wenn dem österreichischen Sozialversicherungsträger bei Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Pensionsleistung ausländische Versicherungszeiten aus welchen Gründen immer nicht bekannt gewesen sind, so liegt objektiv gesehen ein Irrtum über einen Sachverhalt vor, der Gegenstand eines Antrages gemäß § 101 ASVG sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998080051.X02Im RIS seit
18.09.2002