RS Vwgh 2002/5/15 98/08/0051

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;

Rechtssatz

Wenn dem österreichischen Sozialversicherungsträger bei Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Pensionsleistung ausländische Versicherungszeiten aus welchen Gründen immer nicht bekannt gewesen sind, so liegt objektiv gesehen ein Irrtum über einen Sachverhalt vor, der Gegenstand eines Antrages gemäß § 101 ASVG sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080051.X02

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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