RS Vwgh 2002/5/15 97/08/0652

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1468;
ABGB §1477;
ABGB §326;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0653

Rechtssatz

Im Falle der dreißigjährigen Ersitzung schadet schon leichte Fahrlässigkeit bei Beurteilung der Redlichkeit (Hinweis Koziol, Bürgerliches Recht I12, 234 mwH). Die Fortdauer der Redlichkeit (iSd § 326 ABGB) ist für die gesamte Dauer der Ersitzung erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080652.X11

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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