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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
ASVG §144 Abs4 idF 1974/775;Rechtssatz
Sowohl das KAG als auch das Stmk KAG 1957 verwenden den Begriff "Krankenanstalt" als Überbegriff für Allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, und andere (vgl. § 2 Abs. 1 KAG bzw. § 1 Abs. 2 Stmk KAG 1957). Ein "Rehabilitationszentrum" fällt unter den Begriff der Sonderkrankenanstalt im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 2 KAG und des § 1 Abs. 2 Z. 2 Stmk KAG 1957, weil es unter den Begriff der "Krankenanstalt für die Untersuchung und Behandlung von Personen für bestimmte Zwecke" zu subsumieren ist. Diese Auslegung findet auch in § 144 Abs. 4 ASVG Deckung, der von einer "Sonderkrankenanstalt, die vorwiegend der Rehabilitation von Versicherten dient" spricht. Aus der Sicht des Krankenanstaltenrechtes ist somit ein Rehabilitationszentrum unter den Begriff der "Krankenanstalt" zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120230.X01Im RIS seit
14.08.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009