RS Vwgh 2002/5/15 2001/12/0230

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Veröffentlicht am 15.05.2002
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L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
82/06 Krankenanstalten

Norm

ASVG §144 Abs4 idF 1974/775;
KAG 1957 §2 Abs1 idF 1974/281;
KAG Stmk 1957 §1 Abs2;

Rechtssatz

Sowohl das KAG als auch das Stmk KAG 1957 verwenden den Begriff "Krankenanstalt" als Überbegriff für Allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, und andere (vgl. § 2 Abs. 1 KAG bzw. § 1 Abs. 2 Stmk KAG 1957). Ein "Rehabilitationszentrum" fällt unter den Begriff der Sonderkrankenanstalt im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 2 KAG und des § 1 Abs. 2 Z. 2 Stmk KAG 1957, weil es unter den Begriff der "Krankenanstalt für die Untersuchung und Behandlung von Personen für bestimmte Zwecke" zu subsumieren ist. Diese Auslegung findet auch in § 144 Abs. 4 ASVG Deckung, der von einer "Sonderkrankenanstalt, die vorwiegend der Rehabilitation von Versicherten dient" spricht. Aus der Sicht des Krankenanstaltenrechtes ist somit ein Rehabilitationszentrum unter den Begriff der "Krankenanstalt" zu subsumieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120230.X01

Im RIS seit

14.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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