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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z1;Rechtssatz
Eine Entscheidung nach § 6 AsylG 1997 kann u.a. wegen der taxativen Aufzählung der in Z 1 bis 5 dieser Bestimmung genannten Fälle nicht mit der Annahme einer "innerstaatlichen Fluchtalternative" oder mit dem Bestehen ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgungsgefahr begründet werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200562.X02Im RIS seit
14.08.2002