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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §5;Rechtssatz
Gegenstand der verdeckten Ausschüttung ist auf der Ebene einer nach § 5 EStG ermittelnden Gesellschaft das Entstehen der Forderung (in einer bestimmten Höhe für den begünstigten Anteilsinhaber oder dessen nahen Angehörigen anstatt für die Gesellschaft). Die sich in späteren Jahren erweisende teilweise Uneinbringlichkeit dieser Forderung vermag keine rückwirkende Beseitigung des einmal eingetretenen Vorteils zu bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130128.X03Im RIS seit
19.09.2002