Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0196Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0015 B 20. Jänner 2000 RS 2 (hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130195.X02Im RIS seit
19.09.2002