RS Vwgh 2002/5/16 98/13/0195

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0015 B 20. Jänner 2000 RS 2 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130195.X02

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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