RS Vwgh 2002/5/16 2001/20/0716

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

U.a. wegen der taxativen Aufzählung der in § 6 Z 1 bis Z 5 AsylG 1997 genannten Fälle kann die offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages nicht mit dem Bestehen ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Privatpersonen ausgehenden Verfolgungsgefahr begründet werden (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496, u.v.a.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001200716.X01

Im RIS seit

06.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten