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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z2;Rechtssatz
Lag der Ausgangspunkt für die geltend gemachte Verfolgung des Asylwerbers in seiner Weigerung, Extremisten auf die von ihnen gewünschte Weise zu unterstützen, so lässt sich nicht sagen, die Verfolgungsgefahr sei "offensichtlich" nicht auf die in Art. 1 Abschnitt A Z. 2 FlKonv genannten Gründe zurückzuführen. Argumente zur staatlichen Schutzgewährung gegenüber einer von Privaten ausgehenden Verfolgungsgefahr und zur regionalen Begrenztheit der geltend gemachten Gefahr sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496) ebenfalls nicht geeignet, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 (hier: Z. 2) AsylG 1997 darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200123.X02Im RIS seit
14.08.2002