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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litc;Rechtssatz
Das Vorbringen betreffend Berücksichtigung einer bestimmten außergewöhnlichen Belastung ist ebenso wie der Antrag, einen bestimmten Gewinn oder Verlust bei Bemessung der Einkommensteuer in Ansatz zu bringen, lediglich eine Erklärung im Sinne des § 250 Abs 1 lit c BAO, aber keine Begründung im Sinne der lit d dieser gesetzlichen Bestimmung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130017.X01Im RIS seit
19.09.2002