RS Vwgh 2002/5/16 98/13/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litc;
BAO §250 Abs1 litd;

Rechtssatz

Das Vorbringen betreffend Berücksichtigung einer bestimmten außergewöhnlichen Belastung ist ebenso wie der Antrag, einen bestimmten Gewinn oder Verlust bei Bemessung der Einkommensteuer in Ansatz zu bringen, lediglich eine Erklärung im Sinne des § 250 Abs 1 lit c BAO, aber keine Begründung im Sinne der lit d dieser gesetzlichen Bestimmung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130017.X01

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten