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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §93 Abs2;Rechtssatz
Die Beschlagnahme ein und desselben Gegenstandes kann nur einmal und nicht mehrmals auf Grund verschiedener Hausdurchsuchungsbefehle erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160525.X03Im RIS seit
01.10.2002