RS Vwgh 2002/5/16 2001/16/0525

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §93 Abs2;
FinStrG §96;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme ein und desselben Gegenstandes kann nur einmal und nicht mehrmals auf Grund verschiedener Hausdurchsuchungsbefehle erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160525.X03

Im RIS seit

01.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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