RS Vwgh 2002/5/16 2001/16/0375

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215;
BAO §239;
LAO Stmk 1963 §163;
LAO Stmk 1963 §186 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0030 E 28. Juni 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar2, Rz 1 zu § 215 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160375.X02

Im RIS seit

01.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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