RS Vwgh 2002/5/22 2000/15/0212

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Veröffentlicht am 22.05.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;
BAO §48;
VwGG §33 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/15/0213

Rechtssatz

Durch die gemäß § 48 BAO erlassenen Bescheide des Bundesministers für Finanzen ist eine materielle Klaglosstellung eingetreten (Hinweis auf den Beschluss des Verfassungsgerichthofes vom 3. März 2002, B 2299/00, mit welchem die beim Verfassungsgerichthof anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die auch in den gegenständlichen Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheide eingestellt worden sind). Bei einem allfälligen Ausscheiden der auf § 48 BAO gestützten Bescheide aus dem Rechtsbestand wären auch die darauf gestützten Einkommensteuerbescheide (neuerlich) nach § 295 BAO abzuändern, womit sich für die Beschwerdeführer die Möglichkeit ergäbe, die neuen Bescheide zum Gegenstand einer Anfechtung zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150212.X01

Im RIS seit

01.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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