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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §295;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/15/0213Rechtssatz
Durch die gemäß § 48 BAO erlassenen Bescheide des Bundesministers für Finanzen ist eine materielle Klaglosstellung eingetreten (Hinweis auf den Beschluss des Verfassungsgerichthofes vom 3. März 2002, B 2299/00, mit welchem die beim Verfassungsgerichthof anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die auch in den gegenständlichen Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheide eingestellt worden sind). Bei einem allfälligen Ausscheiden der auf § 48 BAO gestützten Bescheide aus dem Rechtsbestand wären auch die darauf gestützten Einkommensteuerbescheide (neuerlich) nach § 295 BAO abzuändern, womit sich für die Beschwerdeführer die Möglichkeit ergäbe, die neuen Bescheide zum Gegenstand einer Anfechtung zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000150212.X01Im RIS seit
01.10.2002