Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
§ 5 Z 10 KStG 1988 sieht für Bauvereinigungen, die nach dem WGG als gemeinnützig anerkannt sind, eine Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vor, wenn sich ihre Tätigkeit auf die in § 7 Abs. 1 bis 3 WGG genannten Geschäfte und die Vermögensverwaltung beschränkt und zwar nach Maßgabe des § 6a KStG 1988. Gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 hat die zuständige Finanzlandesdirektion im Zweifelsfall auf Antrag bescheidmäßig festzustellen, ob ein geplantes Geschäft unter § 7 Abs. 1 bis 3 WGG fällt. Es handelt sich hier um einen Bescheid, dessen Feststellungen für andere Bescheide, beispielsweise Abgabenbescheide, von Bedeutung sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150218.X01Im RIS seit
01.10.2002