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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/13/0292 E 29. April 1992 RS 6(hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben kann eintreten, wenn ein Abgabepflichtiger sein steuerliches Verhalten einer abgabenrechtlichen Rechtsauskunft entsprechend einrichtet (Hinweis E 12.4.1984, 84/15/0041). Doch kann eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben allenfalls folgende Bindung an eine erteilte Auskunft immer nur diejenige Behörde treffen, die die entsprechenden Auskünfte und Zusagen erteilt hat (Hinweis E 14.1.1991, 90/15/0116; E 10.6.1991, 90/15/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150119.X04Im RIS seit
19.09.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013