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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung von Beschwerden gegen Bescheide des Bundesasylamtes und einer Bezirkshauptmannschaft mangels Erschöpfung des InstanzenzugesRechtssatz
Gegen die anzufechtenden Bescheide steht zufolge §38 AsylG und §94 Abs1 FremdenG das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Bundesasylsenat bzw. an die Sicherheitsdirektion offen. Eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erscheint somit als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Lage die Zurückweisung der Beschwerde zu gewärtigen wäre.
Siehe auch: B v 08.08.06, B1334/06.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Fremdenrecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B1538.2003Dokumentnummer
JFR_09968792_03B01538_01