RS Vwgh 2002/5/23 2002/07/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2002
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Schutzanordnungen nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 sind nicht Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden wasserrechtlichen Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein solcher Schutz für eine an sich nicht bewilligungspflichtige Wasserversorgungsanlage geboten erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070037.X04

Im RIS seit

22.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten