Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1994 §50;Rechtssatz
Die Nichteinteilung zu Zusatzdiensten wie zu Außendiensten im Rahmen der Militärstreife ist keine Strafe. Den daraus resultierenden "Gehaltskürzungen" steht auch eine geringere dienstliche Inanspruchnahme gegenüber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090176.X02Im RIS seit
06.08.2002