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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070109.X01Im RIS seit
22.07.2002