Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Zuerkennung der Parteistellung ist nicht unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob ein bei der Beh eingereichtes Projekt wasserrechtlich bewilligungspflichtig ist oder nicht, weil eine Parteistellung nur im Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren stehen kann.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitWasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070026.X02Im RIS seit
22.07.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017