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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §18 Abs1;Rechtssatz
Wurde nach dem unmissverständlichen Spruch eines Bescheides eines unabhängigen Verwaltungssenates nur das Verwaltungsstrafverfahren "in Bezug auf die Anlastung einer Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 AuslBG" gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG
eingestellt, so ist es der Behörde erster Instanz - ohne gegen
den Grundsatz "ne bis in idem" zu verstoßen - nicht verwehrt, wegen der Tat gemäß § 18 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z 1 lit. b AuslBG das Verwaltungsstrafverfahren fortzusetzen und diesbezüglich auch ein Straferkenntnis zu erlassen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffZurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090187.X02Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
13.01.2011