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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar hat in einem Verfahren nach § 33 NÖ BauO 1996 Parteistellung, wenn er wegen der Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts einen baupolizeilichen Auftrag beantragt hat (Hinweis Hauer/Zaussinger, Niederösterreichisches Baurecht, 6. Auflage, S. 396).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3Baurecht NachbarBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001050835.X02Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015