RS Vwgh 2002/5/23 2001/05/0835

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2002
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §33 Abs2;
BauO NÖ 1996 §33;
BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Nachbar hat in einem Verfahren nach § 33 NÖ BauO 1996 Parteistellung, wenn er wegen der Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts einen baupolizeilichen Auftrag beantragt hat (Hinweis Hauer/Zaussinger, Niederösterreichisches Baurecht, 6. Auflage, S. 396).

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3Baurecht NachbarBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001050835.X02

Im RIS seit

06.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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